Was ist erlaubt und was nicht?

Verhaltensregeln

Um die biologische Vielfalt zu schützen und archäologische, kulturelle, historische sowie geologische und paläontologische Stätten innerhalb des Nationalparks zu erhalten, müssen bestimmte Verhaltensregeln eingehalten werden. Im Nationalpark ist es erlaubt, sich frei zu bewegen und zu fotografieren, außer im Raum des Schutzgebietes des Verteidigungsministeriums der Republik Kroatien, das ebenfalls zum Nationalpark gehört.

Verhaltensregeln im Nationalpark

Schutz von Pflanzen, Tieren und der Umwelt

  • Handlungen, die Veränderungen oder Schäden in diesem geschützten Naturgebiet verursachen können, sowie Handlungen, die das natürliche Erscheinungsbild verändern und die landschaftlichen Werte des Nationalparks beeinträchtigen, sind verboten.
  • Jegliche Verschmutzung der Luft, des Bodens, des Wassers, des Meeres und des Meeresbodens, d.h. die Minderung ihrer ursprünglichen Werte, insbesondere die Entsorgung aller Arten von Abfällen, ist verboten.
  • Das Pflücken, das Sammeln, die Entnahme aus dem Lebensraum und die Schädigung von Pflanzen ist im Raum des Nationalparks verboten.
  • Die Ansiedlung und das Aussetzen fremder Arten oder die Freisetzung von (allochthonen) Hybridpflanzen und geklonten Pflanzen- und Tierarten ist im Nationalpark verboten.
  • Es ist verboten, Tierarten zu verscheuchen, zu verfolgen, zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
  • Es ist verboten, Frösche, Schnecken und Pilze zu sammeln, Heilkräuter zu pflücken sowie andere Teile der belebten und unbelebten Natur zu abzutrennen.
  • Jegliche Jagd und jagdliche Tätigkeiten, das Tragen und der Gebrauch von Schusswaffen und anderen Jagdgeräten (Pfeil und Bogen, Fallen, Netze usw.) sind verboten.
  • Es ist verboten, Muscheln, Seegurken, Seeigel und andere Meerestiere zu jagen, zu sammeln und aus dem Meer zu entfernen.
  • Angeln und Fischerei ist verboten, außer mit Sondergenehmigungen der öffentlichen Einrichtung in den für die Freizeitfischerei vorgesehenen Gebieten.

Schutz von Kulturgut

  • Jegliche Beschädigung von Kulturdenkmälern sowie das Besteigen von Denkmälern ist verboten.
  • Das Ausgraben und Mitnehmen von archäologischen Funden ist verboten.
  • Jegliche Beschädigung oder Entnahme von geologischen und paläontologischen Funden beziehungsweise von Fossilien und Spurenfossilien ist verboten.

Allgemeine Regeln für Besucher

  • Die Besucher können den Nationalpark vom Festland aus über den Eingang in Fažana und auf dem Seeweg über den Hafen Veli Brijun betreten.
  • Während des Aufenthalts, der Bewegung und der Besichtigung des Nationalparks sind die Besucher verpflichtet, sich an die auf der Eintrittskarte, den Informationstafeln und anderen Markierungen im Nationalpark aufgeführten Anweisungen zu halten.
  • Die Besucher dürfen sich nur in den Gebieten, auf den Wegen und Pfaden bewegen, die markiert und für die Besichtigung und den Besuch der Sehenswürdigkeiten vorgesehen sind.
  • Auf der Insel Veli Brijun können Sie Fahrräder und Elektroautos anmieten. Geländefahrten sind nicht erlaubt.
  • Im Nationalpark werden der Transport der Besucher und die Besichtigung der Sehenswürdigkeiten von der öffentlichen Einrichtung organisiert.
  • Tiere dürfen nicht gefüttert oder gestört werden.
  • Camping ohne die Genehmigung der öffentlichen Einrichtung ist untersagt.
  • Besucher dürfen an eingerichteten Badestellen schwimmen und baden.
  • Das Entzünden von Feuer ist verboten.
  • Es ist verboten, im Freien zu rauchen.
  • Freizeitaktivitäten sind nur an dafür vorgesehenen und markierten Stellen oder mit der Genehmigung der öffentlichen Einrichtung möglich.
  • Filmen oder Fotografieren für kommerziellen Zwecken ist ohne die Genehmigung der öffentlichen Einrichtung nicht gestattet.

Regeln für Heimtiere (Hunde)

  • Freilaufende Hunde und andere Heimtiere sind im Nationalpark nicht erlaubt.
  • Der Eintritt für Hunde ist kostenpflichtig. Hunde dürfen angebunden und an der Leine geführt werden, aber nur in dem Gebiet, in dem dies erlaubt ist. Hunde dürfen sich im Bereich des Hafens Veli Brijun vom südlichen Pier bis zur Villa Pava und von der Villa Magnolia bis zum nördlichen Pier sowie im geschlossenem Bereich der Villa Lovorka bewegen.
  • Ausnahmsweise ist es Therapiehunden und Assistenzhunden erlaubt, die für Besucher freigegebenen Einrichtungen zu betreten.
  • Bei einer Bootfahrt und bei der Besichtigung des Nationalparks innerhalb der erlaubten Zone müssen jene Hunde einen Maulkorb tragen, die aufgrund ihrer angeborenen Eigenschaften und ihres aggressiven Instinktes oder ihrer Ausbildung eine Gefahr für die Sicherheit der Menschen darstellen.
  • Hunde dürfen vom südlichen Pier des Hafens Veli Brijun in einer Länge von 50 m in Richtung des Strandes Jupiter schwimmen.

Regeln für eigene Verkehrsmittel

  • Es ist erlaubt, ein eigenes Fahrrad oder einen eigenen Roller nach vorheriger Ankündigung von mindestens 24 Stunden auf die Insel zu bringen (izleti@np-brijuni.hr). Für den Transport von Fahrrädern oder Roller auf die Insel wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Regeln für Wasserfahrzeuge

  • Das Anhalten und Festmachen von Wasserfahrzeugen ist nur im Hafen Veli Brijun und im Hafen sv. Mikula auf der Insel Mali Brijun oder als römisch-katholisches Anlegen mit Buganker vor den genannten Docks erlaubt.
  • Das Anhalten oder Ankern im Nationalpark ist außer in den Häfen und Docks nicht erlaubt.
  • Eine Durchfahrt ist nur auf dem Wasserweg ohne Anhalten zwischen den Inseln Jerolim und Veli Brijun, dann die Einfahrt in den Hafen Veli Brijun von der Bucht Fažana aus und die Einfahrt in den Hafen sv. Mikula in Mali Brijun nur auf der Westseite zwischen Veli und Mali Brijun erlaubt.

Befugnis zur Überwachung und zum unmittelbaren Schutz des Nationalparks

  • Der unmittelbare Schutz des Nationalparks obliegt dem Parkaufseher (cuvari-prirode@np-brijuni.hr).
  • Der Aufseher des Nationalparks ist befugt, vom Besucher einen Personalausweis oder ein anderes Dokument zu verlangen, auf dessen Grundlage die Identität des Besuchers festgestellt werden kann. Der Parkaufseher ist befugt, das Gepäck, das Verkehrsmittel oder das Boot des Besuchers zu kontrollieren.
  • Der Aufseher des Nationalparks ist befugt, Einsicht in die gültigen Eintrittskarten der Besucher zu verlangen.